Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Automatisiertes Handwerk, Samuel Weilbächer, Kolbstraße 15, 65597 Hünfelden (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Prozessautomatisierung, KI-Integration, Erstellung von KI-Agenten, Workflow-Automatisierung, Softwareentwicklung und damit verbundener Beratung.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss und Angebote
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Angebote sind 14 Tage ab Erstellungsdatum gültig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
(3) Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.
(4) Entstehen dem Auftragnehmer durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers Mehraufwände, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Soweit der Auftragnehmer eine vereinbarte Frist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Frist mitteilen.
(3) Im Falle höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, technische Störungen bei Drittanbietern) verlängern sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Projektarbeiten 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung (Anzahlung) und 50 % bei Fertigstellung bzw. Abnahme fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(5) Bei laufenden Leistungen (z.B. monatliche Betreuung, Wartung, SaaS-Lösungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die Leistung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge unter Benennung konkreter Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung — ganz oder teilweise — produktiv nutzt.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach begrenzt auf die Gesamtvergütung des jeweiligen Einzelauftrags, maximal jedoch auf 10.000 EUR.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Ausfallzeiten oder nicht erzielte Einsparungen ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Fehler oder Ausfälle, die durch Drittanbieter-Software, APIs, KI-Modelle (z.B. OpenAI, Anthropic, Google), Cloud-Dienste oder sonstige externe Systeme verursacht werden, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von KI-Systemen generierten Ausgaben. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte vor dem produktiven Einsatz zu prüfen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Einsparungen oder Ergebnisse durch den Einsatz von Automatisierungen oder KI wird nicht übernommen.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, es sei denn, es handelt sich um arglistig verschwiegene Mängel.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an den gelieferten Leistungen vorgenommen haben oder die Leistungen entgegen den Empfehlungen oder Vorgaben des Auftragnehmers einsetzen.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Leistungen für den vereinbarten Zweck.
(2) Die vor oder unabhängig vom Auftrag entstandenen Werkzeuge, Methoden, Frameworks, Templates, Codebausteine und Know-how des Auftragnehmers verbleiben vollständig beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese für andere Projekte und Kunden weiterzuverwenden.
(3) Quellcodes werden nur dann herausgegeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen anonymisiert als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO). Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektaufträge enden mit der Abnahme der Leistung und vollständiger Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Betreuung, Wartungsverträge) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können danach von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt,
- über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
- der Auftraggeber mit der Zahlung von Vergütungen in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
(4) Im Falle einer Kündigung — gleich aus welchem Grund — sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet, soweit ihnen bereits erbrachte Leistungen gegenüberstehen.
§ 13 Haftungsfreistellung
(1) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber resultieren, insbesondere aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten oder Materialien.
(2) Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten).
§ 14 Keine Erfolgsgarantie
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen mit Erfolgsgarantie, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(2) Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für bestimmte Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen, Zeitersparnisse, Conversion-Rates, Ergebnisse von KI-Agenten oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Angaben auf der Website oder in Marketingmaterialien zu möglichen Einsparungen oder Ergebnissen sind illustrative Beispiele und stellen keine Zusicherung dar.
(3) Die Ergebnisse von KI-gestützten Lösungen unterliegen technischen Limitationen und können variieren. Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Implementierung, nicht jedoch die fehlerfreie Funktion der zugrunde liegenden KI-Modelle oder Drittanbieter-Dienste.
§ 15 Änderungen am Leistungsumfang (Change Requests)
(1) Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, hat er dies schriftlich mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer wird die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan prüfen und dem Auftraggeber ein entsprechendes Änderungsangebot unterbreiten. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe des Änderungsangebots.
(3) Mehraufwände durch nachträgliche Änderungswünsche werden nach dem geltenden Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(5) Maßgebliche Sprache für diese AGB und das gesamte Vertragsverhältnis ist Deutsch.